Schwerpunkt
WEG-RECHT (Wohnungseigentum)

Das WEG-Recht (Wohnungs­eigentums­recht) ist bei vielen Anwälten ein unbelieb­tes Thema. Entsprechend stief­mütter­lich wird es meistens behandelt. Für Wohnungs­eigen­tümer und Wohnungs­eigentums­gemeinschaften geht es dabei jedoch regelmäßig um erheb­liche finan­zielle Interessen. Über die Not­wendig­keit und Angemessen­heit von Sanie­rungs- und Moderni­sierungs­maßnahmen oder andere Investi­tionen des Wohnungs­eigentums besteht aufgrund der hohen Kosten nicht selten Streit. Ferner sind sich Wohnungseigentümer häufig auch nicht im Klaren über die jeweiligen Rechte und Pflichten, die aus der Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft herrühren.


Ich berate und vertrete Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen umfassend in sämt­lichen Angelegen­heiten des WEG-Rechts.

 

 

 

 


 

Schwerpunkte

  • Vertretung von Wohnungseigentümern
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften 
  • Vertretung von Hausverwaltungen
  • Beratung bei Erwerb eines WEG-Anteils
  • Durchsetzung von WEG Beschlüssen
  • Beschlussanfechtung (Anfechtungsklage)
  • Beschlussersetzungsklage
  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftseigentum