Schwerpunkt
ERBRECHT

Das Erbrecht gehört wohl zu einem der herausforderndsten und emotionalsten Rechtsgebiete. Neben dem Tod eines geliebten Menschen treten häufig auch Probleme im Rahmen der Erbauseinandersetzung hinzu. Nicht selten kommt es zum Streit um das Erbe.


Es ist empfehlenswert bereits vor Eintritt des Erbfalls eine Regelung über den Nachlass zu treffen. Dadurch kann vermieden werden, dass es nach dem Tod zu Streitigkeiten unter den Erben kommt. Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit im Erbrecht besteht deshalb darin, Sie bei der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung (insbesondere das Testament) zu unterstützen, um spätere Konflikte unter den Erben erst gar nicht auftreten zu lassen.


Nicht immer lässt sich ein Erbschaftsstreit aber vermeiden. Auch in diesem Fall vertrete ich Sie gerne gerichtlich wie außergerichtlich und unterstütze Sie bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche gegen die Erben.















 


Schwerpunkte

 

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Pflichtteil und Pflichtteilansprüche
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinscahft
  • Erbschein
  • Ausschlagung des Erbes
  • Anfechtung der Erbschaft