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MAKLERRECHT

In engem Zusammen­hang mit dem Mietrecht oder dem Kauf einer Immobilie steht das Makler­recht. Immobilien­makler erhalten eine Provision für die Vermitt­lung von Wohnungen und Grund­stücken. Trotz der enormen wirtschaft­lichen Bedeu­tung ist das Recht der Makler gesetz­lich kaum geregelt. Makler treffen bei der Vermitt­lung von Wohnun­gen und Grund­stücken eine Reihe von Aufklärungs­- und Hinweis­pflichten. Welche Rechte und Pflichten aber genau zwischen Makler, Auftrag­geber und Interes­senten bestehen, ist unter den Beteilig­ten häufig nicht klar geregelt.


Ich berate sowohl Immobilien­makler, Auftrag­geber und Interessenten, was bei Abschluss eines Makler­vertrages zu beachten ist und unter­stütze Sie bei der Gestal­tung des Makler­vertrags damit es gar nicht erst zum Streit kommt. Auch im Fall einer streitigen Ausein­ander­setzung stehe ich selbst­verständ­lich zur Verfügung und vertrete Ihre Interessen gericht­lich und außer­gericht­lich.

 

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