Ich informiere Sie bereits im Erstberatungsgespräch ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für meine Tätigkeit sowie das Prozesskostenrisiko.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer.
Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In zivilrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch das Mietrecht und überwiegend das Versicherungsrecht gehören, erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach dem sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten regelmäßig.
Ich unterstütze Sie
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, biete ich Ihnen auch gerne an, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei zu führen.