Ich informiere Sie bereits im Erstberatungsgespräch ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für meine Tätigkeit sowie das Prozesskostenrisiko.
Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In zivilrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch das Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und überwiegend das Versicherungsrecht gehört, erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach dem sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten regelmäßig.
Ich unterstütze Sie
Im Einzelfall ist die Vergütung nach dem RVG aufgrund des Umfangs der Angelegenheit allerdings nicht angemessen. Das gilt beispielhaft für die Gestaltung von Mietverträgen oder Grundstücks- bzw. Immobilienkaufverträgen . Für diese Fälle sehe ich grundsätzlich eine Honorarvereinbarung (Pauschal- oder Zeithonorar) vor.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, biete ich Ihnen auch gerne an, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei zu führen.