Vergütung & Kosten

Ich informiere Sie bereits im Erst­beratungs­gespräch ausführ­lich über die voraus­sicht­lich anfallende Vergü­tung für meine Tätig­keit sowie das Prozess­kosten­risiko. 


Die Kosten für eine Erstberatung betragen nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer.


Die Rechts­anwalts­vergütung ist im Rechts­­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) geregelt. In zivil­recht­lichen Angelegen­heiten, wozu auch das Miet­recht, Erbrecht und über­wiegend das Versicherungs­recht gehören, erfolgt die Vergü­tung grund­sätzlich nach dem soge­nann­ten Streit- bzw. Gegen­stands­wert. Rechts­schutz­versiche­rungen über­nehmen diese Kosten regelmäßig. In Einzelfällen kann eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.


 


Ich unterstütze Sie


Sollten Sie rechtschutz­versichert sein, biete ich Ihnen auch gerne an, die Korres­pondenz mit Ihrer Recht­sschutz­versiche­rung kosten­frei zu führen.