Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat. Das Verwaltungsrecht hat dabei Einfluss auf nahezu jeden Lebensbereich mit häufig weitreichenden Auswirkungen auf das eigene Leben. Aufgrund der Komplexität des Verwaltungsrechts ist es dringend anzuraten, sich frühzeitig um eine anwaltliche Vertretung zu kümmern, damit mit den Behörden auf Augenhöhe kommuniziert werden kann.
Mehr noch als in den meisten anderen Rechtsgebieten ist es im Verwaltungsrecht erforderlich, schnell zu reagieren, da gegen behördliche Entscheidungen regelmäßig nur innerhalb eines kurzen Zeitraums – häufig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts, wie sich aus § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergibt – Widerspruch erhoben werden kann. Wenn diese Frist versäumt wird, wird der Verwaltungsakt unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt inhaltlich nicht hätte ergehen dürfen. Wenn die Widerspruchsbehörde dem Verwaltungsakt aufgrund des fristgerecht eingelegten Widerspruchs nicht abhilft, ergeht ein Widerspruchsbescheid. In diesem Fall muss Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, und zwar grundsätzlich auch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 74 VwGO).
Im Verwaltungsrecht liegen meine Schwerpunkte insbesondere in den Gebieten Beamtenrecht, Gewerberecht/Handwerksrecht/Gaststättenrecht, Bildungsrecht (Hochschulrecht, Schulrecht) sowie im öffentlichen Baurecht bzw. Baunachbarrecht.
Schwerpunkte