Schwerpunkt 

Gewerberecht /Gaststättenrecht /Handwerksrecht

In Deutschland gilt grundsätzlich die Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die bei der Aufnahme und bei dem Betrieb des Gewerbes beachtet werden müssen und welche die grundsätzliche Gewerbefreiheit in Teilen beschränken.


In vielen Bereichen bedarf es neben der Gewerbeanmeldung der ausdrücklichen Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes. Exemplarisch ist hier das Gaststättengewerbe zu nennen. Hier muss die Eignung bzw. Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zum Betrieb einer Gaststätte regelmäßig nachgewiesen werden. Ergeben sich Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers kann die Erlaubnis im schlimmsten Fall auch widerrufen bzw. der Weiterbetrieb des Gewerbes nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) untersagt werden. Häufig wird die Gewerbeerlaubnis auch unter Auflagen und Einschränkunen erteilt. Dies kann mitunter erhebliche wirtschaftliche Nachteile bedeuten, welche den Gewerbebetrieb vor enormen Herausforderungen stellt. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob Auflagen oder Einschränkungen rechtmäßig sind oder ein Anspruch auf unbedingte Gewerbeerlaubnis besteht.


Ich berate und vertrete Gewerbetreibende gegenüber Behörden und vor Gericht.


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Schwerpunkte:

  • Versagung der Gewerbeerlaubnis
  • Auflagen und Einschränkungen
  • Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Gewerbeverbot
  • Untersagungsverfügung
  • Schließungsverfügung
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Handwerksordnung