Das Bildungsrecht als Oberbegriff umfasst das Hochschulrecht und Schulrecht aber auch das Kindergartenrecht.
Die möglichen Rechtsprobleme sind vielfältig und reichen von der Versagung der Zulassung zur gewünschten Hochschule bzw. Schule oder des Kindergartenplatzes bis hin zum Ausschluss aus der Bildungsstätte, sei es aufgrund eines mutmaßlichen Fehlverhaltens oder Nichtbestehen von Prüfungen.
Ich berate und vertrete Mandanten bei Streitgkeiten mit der Hochschule / Schule.
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