Schwerpunkt
BEAMTENRECHT / ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Beamtenrecht / öffentlichen Dienstrecht.
Das Beamtenrecht bzw. öffentliche Dienstrecht betrifft das Rechtsverhältnis /Arbeitsverhältnis zwischen Beamten/Soldaten und der öffentlichen Hand. Beim Beamtenrecht handelt es sich um ein sog. Sonderrechtsverhältnis, dass sich wesentlich von privatrechtlichen Arbeitsverträgen unterscheidet. Das Beamtenrecht ist sowohl durch Bundesgesetze als auch durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt.
Landes- sowie Bundesbeamte haben eine Vielzahl von Rechten und Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Verletzung solcher kann schwerwiegende Auswirkungen haben. So kann die schwerwiegende Verletzung von Beamtenpflichten ultima ratio zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen. Aber auch weniger einschneidende Maßnahmen, wie die Versetzung oder abgelehnte Beförderung wirken sich enorm auf das Beamtendienstverhältnis aus. Von essentieller Bedeutung für den Beamtenstatus sind deshalb auch dienstliche Beurteilungen. Beamte sollten hier nichts dem Zufall überlassen und bei einer negativen Beurteilung und absehbaren Problemen, die den Beamtenstatus betreffen, frühzeitig proaktiv agieren, um auch für die Zukunft ihren beamtenrechtlichen Status bestmöglich zu verteidigen.
Gerne unterstütze ich Beamte und Soldaten bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
Schwerpunkte