Die Erteilung einer Baugenehmigung ist für den Bauherrn die wohl wichtigste Voraussetzung vor dem Hausbau. Dabei verläuft das Baugenehmigungsverfahren selten reibungslos. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung kann abgelehnt oder nur unter Auflagen erteilt werden.
Daneben stehen nicht selten auch nachbarschaftliche Interessen der Erteilung der Baugenehmigung im Weg. Im Baurecht gibt es viele Vorschriften, welche die Rechte und Interessen der Nachbarn schützen sollen. Als drittbetroffener Nachbar ist die Möglichkeit eröffnet, gegen Baugenehmigung sowohl im behördlichen als auch gerichtlichen Verfahren vorzugehen. Häufige Streitpunkte sind hier zum Beispiel die Einhaltung von Abstandsflächen oder Abwehr von Lärmimmissionen (wenn etwa eine Gaststätte in der Nachbarschaft eröffnen soll).
Ich berate und vertrete sowohl betroffene Bauherrn sowie drittbetroffene Nachbarn bei Problemen mit einem Bauvorhaben.
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