Schwerpunkt
VERKEHRSRECHT
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht.
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang für den Unfall verantwortlich ist. Bei Ermittlung der Haftungsquote ist die sog. Betriebsgefahr, die mit der Nutzung eines Fahrzeugs einhergeht, zu berücksichtigen. Die Unfall- bzw. Schadenregulierung mit der Versicherung der Gegenseitige ist deshalb häufig mühsam und bedarf regelmäßig fachkundige Unterstützung.
Vielleicht haben Sie aber auch Probleme nach dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, weil Mängel vorliegen oder behauptet werden.
Oder es droht Ihnen ein Fahrverbot oder Bußgeld, weil Sie geblitzt wurden?
Alles aus einer Hand