Ich unterstütze Sie in allen privaten Rechtsbereichen, welche die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden oder Gebäudeteile betreffen. Dabei liegt mein Schwerpunkt auf dem privaten Baurecht, welches die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen untereinander reguliert.
Daneben berate und vertrete ich auch im Zusammenhang mit einzelnen Handwerkerleistungen (Werkvertragsrecht) und ziele dabei stets auf schnelle und effiziente Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten.
Alles aus einer Hand