Das Mietrecht gehört bundesweit zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Insbesondere das Wohnraummietrecht unterliegt stetigem Wandel (Stichwort: Mietpreisbremse). Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter enden häufig vor Gericht.
Häufiger Anlass sind Zahlungsausfall, Mietminderung oder Mängel in der Wohnung bzw. Geschäftsraum (bspw. Schimmelbefall oder Heizungsausfall) und den damit verbundenen Maßnahmen zur Instandsetzung.
Auch Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen bieten häufig Anlass für Streit. Viele Konflikte könnten durch einen richtig gestalteten Mietvertrag vermieden werden. Vermieter unterstütze ich deshalb regelmäßig bereits bei dem Entwurf, der Gestaltung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
Ich vertrete sowohl private und gewerbliche Mieter sowie Vermieter bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Mietrecht.