Als einer der wichtigsten Vermögenswerte werden sowohl bei Unternehmen, als auch Privatpersonen nach wie vor Immobilien angesehen. Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse, welche sich mit dem Erwerb, der Veräußerung, Belastung oder Verwaltung und Vermietung von Grundstücken befassen. Dabei stellt das Immobilienrecht ein äußerst komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet dar, welches den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie abdeckt.
Bei einem so breit aufgestellten Rechtsgebiet ist es daher nicht verwunderlich, dass häufig Unstimmigkeiten in verschiedenen Teilbereichen entstehen. Mein Fokus liegt besonders auf allgemeinem dem Immobilien-/Grundstücksrecht, Mietrecht, WEG-Recht und Maklerrecht.
Schwerpunkte