Das Mietrecht gehört bundesweit zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Besonders im Wohnraummietrecht enstehen immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, welche häufig vor Gericht enden.
Häufiger Anlass für Auseinandersetzungen sind z.B. Mietausfall (Zahlungsausfall), Mietminderungen oder Mängel in Wohnung bzw. Geschäftsraum (bspw. durch Schimmelbefall oder Heizungsausfall) und den damit verbundenen Maßnahmen zur Instandsetzung. Auch Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen bieten Anlass für Streit. Ein weiterer Streitpunkt ist regelmäßig die Frage, ob und welche Mängel Mieter bei Auszug beseitigen müssen (Schönheitsreparaturen, Beschädigungen) oder in welchem Umfang Vermieter berechtigt sind, die Kaution (Mietsicherheit) bei Beendigung des Mietverhältnisses einzubehalten.
Damit solche Mietstreitigkeiten schneller und effizienter beendet werden können lohnt es sich von Beginn an einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen.
Viele Konflikte können bereits durch einen richtig gestalteten Mietvertrag von vorneherein vermieden werden. Vermieter unterstütze ich deshalb regelmäßig bereits bei dem Entwurf, der Gestaltung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
Ich vertrete sowohl private und gewerbliche Mieter, als auch Vermieter bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Mietrecht.