Schwerpunkt
MIETRECHT

Das Mietrecht gehört bundes­weit zu den konflikt­trächtigsten Rechts­gebieten. Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Besonders im Wohnraummietrecht enstehen immer wieder Unstimmig­keiten zwischen Mieter und Vermieter, welche häufig vor Gericht enden. 

 

Häufiger Anlass für Auseinandersetzungen sind z.B. Mietausfall (Zahlungsausfall), Miet­minde­rungen oder Mängel in Wohnung bzw. Geschäfts­raum (bspw. durch Schimmel­befall oder Heizungs­ausfall) und den damit verbun­denen Maß­nahmen zur Instand­setzung. Auch Betriebs­kosten­abrechnungen / Neben­kosten­abrech­nungen bieten Anlass für Streit. Ein weiterer Streitpunkt ist regelmäßig die Frage, ob und welche Mängel Mieter bei Auszug beseitigen müssen (Schönheitsreparaturen, Beschädigungen) oder in welchem Umfang Vermieter berechtigt sind, die Kaution (Mietsicherheit) bei Beendigung des Mietverhältnisses einzubehalten.


Damit solche Mietstreitigkeiten schneller und effizienter beendet werden können lohnt es sich von Beginn an einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen. 


Viele Konflikte können bereits durch einen richtig gestal­teten Miet­vertrag von vorneherein vermieden werden. Vermieter unter­stütze ich deshalb regel­mäßig bereits bei dem Entwurf, der Gestal­tung und Anpas­sung von Miet­verträgen unter Berück­sichti­gung der aktuellen Rechtslage.


Ich vertrete sowohl private und gewerbliche Mieter, als auch Vermieter bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Mietrecht.  

 

 


 









 




Schwerpunkte

  • Wohn­raum­miet­recht
  • Gewerbe­raum­mietrecht
  • Pachtvertrag
  • Überprüfung des Mietvertrages
  • Mängel in der Mietsache (Schönheits­reparaturen, Schadensersatz)
  • Kündigung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Kündigung wegen Mietausfall
  • Zahlungsverzug / Mietausfall
  • Räumungsklage /Räumungsvergleich
  • Mietminderung
  • Kaution / Mietsicherheit
  • Betriebskosten­abrechnung / Nebenkosten­abrechnung