In engem Zusammenhang mit dem Mietrecht oder dem Kauf einer Immobilie steht das Maklerrecht. Immobilienmakler erhalten eine Provision für die Vermittlung von Wohnungen und Grundstücken. Trotz der enormen wirtschaftlichen Bedeutung ist das Recht der Makler gesetzlich kaum geregelt. Makler treffen bei der Vermittlung von Wohnungen und Grundstücken eine Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten. Welche Rechte und Pflichten aber genau zwischen Makler, Auftraggeber und Interessenten bestehen, ist unter den Beteiligten häufig nicht klar geregelt.
Ich berate sowohl Immobilienmakler, Auftraggeber und Interessenten, was bei Abschluss eines Maklervertrages zu beachten ist und unterstütze Sie bei der Gestaltung des Maklervertrags damit es gar nicht erst zum Streit kommt. Auch im Fall einer streitigen Auseinandersetzung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung und vertrete Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
Alles aus einer Hand