Bevor ich mich im Jahr 2019 für die Selbständigkeit entschied, war ich unter anderem in einer renommierten auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im rheinland-pfälzischen Trier tätig.
Bereits seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt ein Schwerpunkt im Immobilienrecht, insbesondere im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Im Versicherungsrecht vertrete ich Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung gegenüber der Versicherungsgesellschaft, wenn diese sich weigert, die Kosten für den entstandenen Schaden zu übernehmen.
Neben meinen Schwerpunkten im Immobilienrecht und Versicherungsrecht übernehme ich selbstverständlich auch Fälle aus dem allgemeinen Zivilrecht (z.B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht).
Zu meinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen wie auch kleine bis mittelständische Unternehmen.
Ich bin Mitglied des Deutschen Anwaltverein.